Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist eine Person, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.) bestellt und vereidigt wurde. Die Pflicht eines Sachverständigen ist es Fälle, die ihm von einem Gericht zur Bearbeitung zugesendet werden, sachlich, objektiv und vertraulich zu behandeln und zu bewerten.
Wo kann ein Sachverständiger Ihnen helfen?Immer wenn...
» ...eine unabhängige, fachliche Beratung oder Information benötig wird.» ...ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden soll.
» ...ein Gegenstand vom Wert her geschätzt werden soll, wobei es hier keine Rolle spielt,
ob es sich hierbei um den Alt- oder Neuwert handelt.
» ...ein Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll.